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Wir erstellen Energieausweise für Ihre Immobilien in Dortmund und ganz Deutschland



Verbrauchsausweise

 Ein verbrauchsorientierter Energieausweis wird anhand der vorangegangenen Verbräuche berechnet.

Um den Endenergieverbrauch zu ermitteln, benötigen wir die Energieverbrauchsdaten aller Wohneinheiten für drei aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden. Da dieser Verbrauch aus den genannten Daten gewonnen wird, ist er stark vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig.

Ablauf:
Sie lassen sich Zwecks der Energieausweisart bei uns beraten. Bei der Beratung ist aufgefallen, dass Sie einen Verbrauchsausweis benötigen, welchen Sie beantragen. Von uns erhalten Sie den entsprechenden Erfassungsbogen. Die Daten, die wir für die Erstellung des Verbrauchsausweises benötigen, können Sie aus den Abrechnungen Ihres Energieversorgers entnehmen. Im Regelfall kann der fertige Energieausweis bereits innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen vorliegen.

 

Kosten 49 €

Verbrauchsausweis beantragen


Bedarfsausweise

Bei einem Energiebedarfsausweis wird der zu erwartende Energieverbrauch für einen Standard-Nutzer anhand der Bausubstanz einer Immobilie ermittelt. Dabei werden durch einen Ortstermin die energetische Qualität von Bauteilen wie Wänden, Fenstern, dem Dach oder der Heizungsanlage überprüft.




 

Ablauf:
Sie lassen sich Zwecks der Energieausweisart bei uns beraten. Die wichtigen Daten nimmt ein Mitarbeiter oder der Auftraggeber selbst vor Ort auf.
Um sich ein umfassendes Bild von der Bausubstanz zu machen, benötigt ein Mitarbeiter unseres Teams in der Regel etwa 30 Minuten.
Im Normalfall erhalten Sie den Energieausweis bereits 48 Stunden später.

 



Kosten 249 €

Bedarfsausweis beantragen


*die Angaben und Preise beziehen sich auf Wohnimmobilien


Allgemeine Informationen zum Energieausweis

Die Auswahl zwischen den beiden Energieausweisarten - Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis - ist nicht uneingeschränkt möglich. Vielmehr steht lediglich Eigentümern von Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten oder einem Bauantrag nach dem 1. November 1977 die Möglichkeit offen, zwischen den beiden Ausweisvarianten zu wählen.

Sofern ein Gebäude weniger als fünf Wohneinheiten besitzt und einen Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt hat, sind die Eigentümer nicht berechtigt, einen Verbrauchsausweis zu beantragen. In diesen Fällen müssen stattdessen ein Bedarfsausweis erstellt werden. Auch wenn keine Heizkosten- bzw. Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen und somit kein Verbrauchsausweis erstellt werden kann, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Es ist zu beachten, dass beide Energieausweisvarianten jeweils eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren haben.

 Da Energieausweise eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren haben, müssen sie regelmäßig aktualisiert werden. Diese Dokumente bewerten die energetische Effizienz von Gebäuden und werden bei jedem Verkauf oder einer Neuvermietung benötigt. Ihr Ziel ist es, den Verbrauchern einen Überblick über die erwarteten Energieverbräuche der Immobilie zu geben. Der Bandtacho bildet das Herzstück des Ausweises. Dies ist eine Farbskala, an der der Endenergiebedarf und die Effizienzklasse abgelesen werden können. Dadurch wird es auf den "ersten Blick" möglich, ähnliche Gebäude miteinander zu vergleichen.



Wie verringere ich den Energieverbrauch?

Falls sich herausstellt, dass der Energieverbrauch einer Immobilie vergleichsweise hoch ist, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, diesen zu senken. Allerdings ist nicht jede dieser Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll. In diesem Fall bietet wir Ihnen Beratung an, um eine wirtschaftliche Lösung zu finden, bei der Aufwand und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Wir begleiten Sie gerne bei der Umsetzung der Maßnahmen, um den langfristigen Wert Ihrer Immobilie zu sichern. Unsere Expertise steht Ihnen auch für alle anderen Fragen rund um das Thema Immobilien zur Verfügung.

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